"Brauchen wir eine Bodenreform?"

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Reinhardtstr. 31, Berlin, Copyright 2011 Matthew Griffin 


In den letzten fünf Jahren sind die Mieten in deutschen Städten durchschnittlich um 1,8 Prozent pro Jahr gestiegen, in den attraktiven Großstädten sogar um 5 bis 10 Prozent, so eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW). Die Preise für Eigentumswohnungen stiegen sogar um 6,5 Prozent im Durchschnitt, in München sogar um 12 Prozent. Als wichtigsten Grund für diese Entwicklung sieht das DIW die Wohnungsknappheit: Denn die Preise stiegen am meisten in Großstädten, die seit Anfang der 2000er Jahre einen starken Bevölkerungszuzug erleben, aber nur wenig in Wohnungsbau investiert haben. Ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht, die Spekulationsblase dagegen wächst stetig. In Spanien und in den USA ist sie vor wenigen Jahren geplatzt, und beide Volkswirtschaften leiden bis heute unter den Auswirkungen. Der Markt stößt offenkundig an seine Grenzen, die Ressource Boden als Lebensgrundlage der globalen Stadtgesellschaft des 21. Jahrhunderts so zu organisieren, dass sie für die gesamte Bevölkerung eine menschenwürdige Daseinsvorsorge ermöglicht. Das Prinzip der Bodenspekulation ist volkswirtschaftlich nicht nachhaltig, weil es die Lebensversorgung auf ein Fundament stellt, das den ständigen Fluktuationen und Unsicherheiten des Kapitalmarktes ausgesetzt ist und die soziale Segregation unserer Städte verschärft.

Doch gleichzeitig ist Boden- beziehungsweise Wohneigentum ein wirksames städtebauliches Instrument, um Menschen in ihre Stadt einzubinden. Es motiviert Unternehmen und Personen, in ihr Umfeld zu investieren und bindet diese Investitionen langfristig. Menschen gehen mit ihrem eigenen Besitz sorgfältiger um als mit Mietflächen. Und angesichts der fortschreitenden Auflösung des staatlichen Rentensystems ist die Eigentumswohnung (die in Deutschland auch automatisch den Besitz von Grund und Boden bedeutet, anders als zum Beispiel in England) eine sinnvolle Form der Altersvorsorge. Doch funktioniert diese Immobilienrente nur für einen Teil unserer immer dramatischer überalterndenden Bevölkerung.

Notwendig ist deshalb eine gesellschaftliche Neubetrachtung des Prinzips unserer Bodenwirtschaft. Um die negativen Folgen der Bodenspekulation für die Stadt zu entkräften, muss der spekulative Wert eines Grundstücks von seinem Nutzwert entkoppelt werden. Eine Möglichkeit wäre eine Bodenreform, die Eigentumsrechte an Boden in langfristige Nutzungsrechte umwandelt. Ähnlich wie beim Erbbaurecht würde dies dem Staat eine Planungshoheit über die Ressourcen für die Grundversorgung geben, die eine genauere Steuerung im Interesse des Gemeinwohls erlauben würde. In Amsterdam zum Beispiel gehört der Stadt 80 Prozent des Bodens. Durch Erbbaurecht sichern sich private Unternehmen Rechte, um Gebäude zu errichten. Doch da die Stadt weiterhin Eigentümer ist, kann sie dafür sorgen, dass der Boden auf eine Weise genutzt wird, die im Interesse der ganzen Gesellschaft ist – und nicht nur einiger privater Nutzer.

Die Weltwirtschaftskrise, die im Kern ein Bodenspekulationskrise ist, macht es unverzichtbar, unsere Bodenpolitik zu überdenken. Einige Länder haben bereits angefangen, ihr Bodenrecht zu verändern. In der Schweiz hat eine Volksabstimmung (http://www.zweitwohnungsinitiative.ch) dazu geführt, dass der Bau von Zweitwohnungen eingedämmt wird, um unnötiger Zersiedelung der knappen Landschaft einen Riegel vor zu schieben. In England haben die Liberalen ein ähnliches Vorhaben für London lanciert. In Deutschland ist es deshalb Zeit zu fragen: „Brauchen wir eine Bodenreform?“

Diese Debatte wird von den beiden Gastredakteuren Britta Jürgens und Matthew Griffin geführt. Matthew Griffin (1969) und Britta Jürgens (1963) haben 1992 das Architekturbüro Deadline gegründet. Ihr Schwerpunkt liegt auf strukturellen Veränderungen - technologische, soziale und ökonomische - am Ende des industriellen Zeitalters und deren Auswirkungen auf Architektur und Stadtplanung. Sie sind Mitbegründer zahlreicher Initiativen unter anderem www.teameleven.org.

 

Heidrun Bluhm / 14.12.2012 / 9:43

Mitglied des Deutschen Bundestages für DIE LINKE, Schwerin

Ja ...

... brauchen wir, aber nicht im Sinne einer Enteignung jeglichen privaten Grundbesitzes.Die Vermögen, auch die Immobilienvermögen, in Deutschland sind derart ungleich verteilt, dass man durchaus von der absoluten Dominanz privatwirtschaftlicher Strukturen und Interessen sprechen kann. Die Privatisierungen großer Wohnungsbestände in Richtung international tätiger Finanzinvestoren in den letzten Jahren hat diese Tendenz zusätzlich beschleunigt. Eine zu große Eigentumskonzentration aber leistet Marktmissbrauch und Spekulation Vorschub. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen, das nicht auf beliebigen Märkten befriedigt werden kann und nicht wie eine Ware gehandelt werden darf. Es muss gesetzlich und materiell geschützt werden. Vor allem für die Wohnungswirtschaft sollten deshalb Kommunen und gemeinnützige Genossenschaften in die Lage versetzt werden, ausreichend Flächen verfügbar zu haben, um die Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum versorgen zu können und eine wirksame Alternative zum privaten Wohnungsmarkt anzubieten.Das betrifft übrigens nicht nur die Wohnungsunternehmen selbst, sondern alle Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die sollten öffentlich und Gemeinwohl orientiert wirtschaften und zu diesem Zweck auch privilegiert mit Grund und Boden ausgestattet werden. Heidrun Bluhm, geb. 1958, nach einer Ausbildung zur Bauzeichnerin Studium der Gesellschaftswissenschaften und der Innenarchitektur. 1991-2002 selbstständig mit eigenem Planungsbüro, danach Wahlbeamtin. Von 1995-1999 Stadtpräsidentin der Landeshauptstadt Schwerin, seit 2002 erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Bauen, Ordnung und Umwelt. Seit 2005 für PDS/DIE LINKE im Bundestag und dort Bau- und Wohnungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Seit 2007 ist sie Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur.
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Florian Schmidt / 12.12.2012 / 17:46

Stadtsoziologe, Berlin

Jein ...

Der Begriff Bodenreform ist für dieses Forum gewiss provokativ gewählt. Er verweist auf eine historische Reformbewegung, welche noch aus dem Feudalismus stammende Ungerechtigkeiten abzuschaffen suchte. Angespielt wird auf einen grundsätzliche Schieflage der Eigentumsverhältnisse. Während Bodenreform meistens auf eine in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts einsetzende Bewegung für die Kommunalisierung von Boden, nicht jedoch der darauf stattfindenden Nutzung verweist, ist mit Bodenreformbewegung oft eine, bis in die Antike zurückreichende Tradition des Kampfes gegen ungerechte Verteilung von Land gemeint.Ohne zu historisieren: Bodenreform bedeutet die Neuaushandlung der Regulierung von Bodeneigentum. Doch der historisierende Beiklang kann die Debatte in die falsche Richtung treiben. Hingegen ist die Formulierung „Neuausrichtung der Bodenpolitik“ präziser und weckt keine Reminiszenzen an umfassende Enteignung, Sozialismus oder ähnliches.Heute bedarf, u.a. aus den folgenden drei Gründen, dringend einer Neuausrichtung der Boden-, Immobilien- und Liegenschaftspolitik.1. Die Versiegelung von natürlichen Bodenoberflächen schreitet scheinbar unaufhaltsam voran. Insbesondere bereits dicht besiedelten Regionen (wie Europa) muss diesem Prozess aus Natur- und Klimaschutzgründen dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Darüber besteht im Grunde Konsens. Leider blockieren entsprechende Reformen vor allem Kommunen, die sich Einnahmen von Landverkauf versprechen.2. Bei, seit den 80er Jahren, zunehmender Dynamik auf den Finanzmärkten wird Grund- und Boden zum Spekulationsobjekt. In Boomzeiten wird wie wild gebaut (ungebremster Flächenfraß und Betonwüsten) in Krisenzeiten flieht das Finanzkapital in sichere Immobilien und erhöht künstlich die Bodenwerte und damit die Mieten, welche nur wenige zahlen können.3. Nicht zuletzt die Globalisierung hat multinationale Unternehmen hervorgebracht, welche insbesondere in Innenstädten ihre Headquarters, Flagshipstores oder Franchiser platzieren müssen. Eine Alternative sind strategisch zwischen Kleinstädten platzierte Shopingcenter auf der grünen Wiese (siehe Punkt 1). Durch die Bereitschaft horrende Mieten oder Grundstückspreise zu zahlen verdrängen diese Akteure, zur Freude des geflohener Finanzanlagen (siehe Punkt 2), mittelständische, traditionelle und innovative Gewerbestrukturen, machen Städte unwirtlich und monoton, fördern eine passive Konsumkultur die der kreativen Wissensgesellschaft schadet. Erst langsam beginnt ein Umdenken in den Kommunen, insbesondere im Zuge der Kreative Stadt Debatte.Dies scheinen einige konsensfähige Gründen, deren Interdependenz ins Auge fällt, für eine neue Boden- und Immobilienpolitik zu sein. Was genau ist dagegen zu tun? Es geht zunächst um nichts weniger als die Frage ob man Grund und Boden mehr als Gemeingüter denn als handelbares Gut bestimmen sollte, als es derzeit der Fall ist. Wenn die Antwort ja lautet, gilt es in jedem Handlungsfeld konkrete Reformen anzustreben. Dabei wird es keine Reform aus einem Guss geben.An vielen Stellen werden einfach bestehende Instrumente (wie z.B. Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, öffentlicher Wohnungsbau) angewandt werden müssen. Dies gilt z.B. für die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin: hier geht es nicht um Bodenreform, sondern um die Frage ob kurzfristige Haushaltseinnahmen wichtiger als nachhaltige Stadtgestaltung sind. Komplizierter liegen die Dinge wenn es um die Verminderung von Flächenfraß, die Regulierung von überhitzten Immobilienmärkten geht oder die flächendeckende Förderung von kleinteiligen Eigentumsstrukturen. Ökonomie und Gemeinwohl scheinen sich frontal gegenüber zu stehen. Doch in Wirklichkeit wären diese Problemfelder elegant durch sanfte Regulierungen über Steuer-, Anreitz- oder Rechtehandelsysteme zu lösen. Was fehlt ist der politische Wille, welcher durch eine neue übergreifende Reformbewegung für zeitgemäßen Bodenschutz und Bodennutzung hervorgerufen werden könnte, in der sich Naturfreunde, Stadtfreunde, Wissenschaftler und Politiker zusammen tun und dass ganz ohne ideologische Scheuklappen. Initiativen aller Orte vereinigt euch!Florian Schmidt, geb. 1975, hat Soziologe, Volkswirtschaftslehre und Kunstgeschichte studiert und lebt in Berlin und Barcelona. Er ist Inhaber des Planungsbüros „URBANITAS – Berlin Barcelona: Büro für urbane Konzepte, Entwicklung und Kommunikation“ sowie Mitgründer der Initiative Stadt Neudenken. Außerdem leitet er das Projektbüro Kreativquartier Südliche Friedrichstadt am ehemaligen Blumengroßmarkt in Berlin und ist Koordinator für Stadtentwicklung beim Bildungswerk Berlin der Heinrich Böll Stiftung.
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Jeroen Saris / 1.12.2012 / 20:53

Soziologe, Amsterdam

Ja ...

Politische Debatten in Deutschland zeichnen sich durch ihre Gründlichkeit aus. In den Niederlanden würde kein Politiker das Wort Bodenreform in den Mund nehmen, nicht mal in der Sozialistischen Partei (ähnlich Die Linke). Die Gründlichkeit der Diskussion auf dieser Website steht dem Pragmatismus einer Lösung nicht im Weg.Wer die niederländische Situation als Beispiel nimmt, wird erkennen, dass das Erbbaurechtsystem bis heute nur in wenigen Großstädten überlebt hat. Das System wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von einem liberalen Stadtrat eingeführt, um den Anstieg der Grundwerte der Öffentlichkeit zu Gute kommen zu lassen. In der Tat bietet die Regierung auch viele Einrichtungen im öffentlichen Raum wie Parks, Kanalisation und Verwaltung. Zu der Zeit waren die Liberalen noch Unternehmer, die dem Wohlergehen der Stadt einen großen Wert beimaßen.Das meiste Bodeneigentum hat die Gemeinde von Amsterdam in der Nachkriegszeit zu niedrigen Preisen für den sozialen Wohnungsbau erworben. Die Stadtverwaltung hat diese Ankäufe bis heute weiter geführt. Der Vorteil ist, dass die Regierung dank dieser kontinuierlichen Ankaufspolitik die Kosten für die Sanierung öffentlicher Räume unter den Entwicklern verteilen kann.Ein zweiter Vorteil ist, dass die Regierung auch unprofitable Ziele wie eine kulturelle Institution oder eine soziale Funktion in die Entwicklung aufnehmen kann. Aber es gibt auch eine Grenze: Ein Entwickler darf für das Land nicht mehr oder weniger zahlen als die Einnahmen aus der Immobilie ermöglichen. Diese Umsätze waren lange Zeit hoch genug, um in der Lage zu sein, viel räumliche Qualität und gleichzeitig nicht kommerzielle Nutzungen zu unterstützen.Die aktuelle Immobilienkrise macht dies leider immer weniger möglich, wie man es in der Entwicklung des nördlichen Ufers des IJ in Amsterdam sehen kann. Die Renditen sind gesunken und die Verwaltung steht vor großen Engpässen bei der Bebauung. Der Besitz von Immobilien ist eine schwere Belastung für die niederländischen Kommunen. Erbbaurecht ist, wie das Beispiel Amsterdams zeigt, keine Lösung der Krise.Wir können aber den Wert des Grundstücks auf der Grundlage der Nutzungen und der Höhe der Erbbauzinsen festlegen. Mit einer Berechnung auf Grundlage der Baukosten und zu erzielenden Mieteinnahmen kann der Wert des Grundstücks ermittelt werden. In der Tat bestimmt die ökonomische Potenz der Kunden die Erlöse aus dem Boden. Das ist natürlich nur möglich, wenn der Boden nicht "frei" auf dem Markt ist, sondern mit einer festgelegten Nutzung verpachtet wird.Das Pachtsystem funktioniert nur in Kombination mit dem öffentlichen Planungsrecht. 'Stadtrendite' kann eine gute Argumentation dafür sein, die Bodenfläche für die gewünschten Funktionen bereitzustellen. Die Verwaltung kann bei der Vergabe städtischer Grundstücke auch den Erbbauzins an die finanziellen Möglichkeiten der öffentlich-rechtlich gewünschten Nutzungen anpassen. Dies ist in den Niederlanden sehr häufig der Fall. Übrigens ist es auch wichtig, dass sich die Baugruppen, Künstlerinitiativen und kooperativen Unternehmer weit im voraus organisieren und Eigentum an der Immobilie erwerben, so dass sie aus der Aufwertung der Immobilie profitieren können.Wäre das eine Bodenreform? Ich würde dafür stimmen.Jeroen Saris ist ein urbaner Pionier und Soziologe. Er war Beigeordneter für die Hafenfrontentwicklung, Innenstadt und räumliche Planung in Amsterdam von 1990 bis 1994. In 1996 hat er sein Unternehmen „de Stad bv“ gegründet. Sein Motto lautet: „Nicht der Plan, aber die Dynamik macht den Unterschied in der Stadt“. Er hat neben seiner Praxis als Berater Bücher geschrieben über die Wiederverwendung von Industriekultur, Zukunftsforschung, kulturelle Strategien und kreative Wertentwicklung in benachteiligten Stadtteilen.
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Manuel S. / 29.11.2012 / 13:27

Global Change Now e.V.

Ja ...

Die Bodenreform ist enorm wichtig um das gesellschaftliche gleichgewicht wieder herstellen zu können. Ich halte sehr viel von Kommunaler Verwaltung und Vergabe von Erbpachten, wie es bei einigen wenigen Städten/Kommunen noch der Fall ist und womit die Kirche seit jeher gut gefahren ist,Konkret zu den steigenden Mietpreisen und dem abschröpfen von Bodenrenten in den Mieten empfehle ich hier einen sehr guten Artikel von Prof. Dr. Dirk Löhr, der sich speziell mit diesem Thema auseinander setzt.
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Peter Conradi / 26.11.2012 / 14:51

Architekt und Politiker, Stuttgart

Ja ...

AUSZÜGE EINES TEXTES VON 1996 (!): Eine neue Bodenrechtsdiskussion ?Anlässe für eine neue Bodenrechtsdiskussion gäbe es genug, zum Beispiel die 1997 anstehende Novellierung des Baugesetzbuchs und die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995 zur Vermögen- und Erbschaftsteuer. Vor allem aber legt die Entwicklung in vielen Städten - nicht nur in Ostdeutschland - eine kritische Überprüfung des bodenrechtlichen Instrumentariums nahe: Der Bau neuer Einkaufszentren auf der grünen Wiese und der Niedergang des innerstädtischen Einzelhandels. Die soziale Segregation, das heisst die Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsgruppen in vielen Städten. Die Fehlinvestitionen im Bauboom nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und die leerstehenden Büros und Läden in fast allen deutschen Großstädten. Die wachsenden Probleme des Autoverkehrs - Dauerstau, anhaltende Lärm- und Abgasbelastung. Nicht zuletzt die Finanznot der Gemeinden. Das alles müßte eine neue Diskussion des Bodenrechts rechtfertigen.Ökonomie frisst DemokratieIch habe jedoch Zweifel, ob es zu einer breiten öffentlichen Diskussion des Bodenrechts kommt. Die politische Diskussion wird zur Zeit von anderen Themen bestimmt.Überall in Europa nimmt die Arbeitslosigkeit zu. Die Steuer-einnahmen der Staaten sinken, die Soziallasten steigen. Die Staatsverschuldung wächst in allen europäischen Staaten. Die weltweit agierenden Unternehmen entziehen sich der Besteuerung und verlagern ihre Gewinne in die Staaten, in denen sie am geringsten besteuert werden. Die öffentlichen Finanzmittel für eine aktive Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, für die Förderung von Forschung und Entwicklung, für die Eingliederung von Randgruppen, für den Ausbau der Infrastruktur fehlen.Diese Entwicklung führt zu einer Verengung der politischen Diskussion. Es wird nicht mehr darüber geredet, wie wir zusammen leben wollen, wie wir in unserem Gemeinwesen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ermöglichen können, was uns soziale Gerechtigkeit bedeutet, wieviel Kultur uns wert ist. Es wird nur noch über angebliche Standortnachteile und über das Sparen gesprochen; in Wirklichkeit findet eine verhängnisvolle ökonomische und soziale Umverteilung von unten nach oben statt.Kein vernünftiger Mensch bestreitet, dass der Staat sparen muss, doch darüber, wie gespart werden muss, wird zu wenig gestritten. Die Optionen einer gerechteren Steuerpolitik, beispielsweise einer Besteuerung der großen Vermögen, und die Umverteilung der Lasten von unten nach oben werden nicht ernsthaft diskutiert, weil angeblich die "Leistungsträger mit den hohen Einkommen" das Land verlassen, würde man ihnen ihren gerechten Anteil an den öffentlichen Lasten abverlangen. Eine abenteuerliche Argumentation: der Verzicht auf eine wirksame Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung - geschätzte staatliche Mehreinnahmen 100 Mrd DM im Jahr - und auf eine Besteuerung der privaten Großvermögen soll neue Arbeitsplätze schaffen. Das Gegenteil ist richtig: Wird der Staat fiskalisch weiter ausgehungert, dann wird er unfähig zu einer arbeitsplatzorientierten Wirtschaftspolitik, zur Förderung neuer Technologien, zur Modernisierung der öffentlichen Institutionen, zu Stärkung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland zu einem Lastenausgleich in der Lage; die Menschen, die als Folge des Krieges ihr Vermögen verloren hatten, bekamen einen Ausgleich von denen, die ihr Vermögen behalten hatten. Das war vernünftig und gerecht, und es trug zum sozialen Frieden bei. Zu einem "Lastenausgleich Deutsche Einheit", bei dem die grossen Vermögen dazu beitragen, die Staatsverschuldung zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu stärken, ist die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit moralisch und politisch nicht fähig.Die Ökonomie frißt die Demokratie - auch in der Stadtplanung. In den 70er Jahren war die Stadtentwicklung zentrales Thema städtischer Politik. In allen Städten wurden Stellen für Stadtentwicklung eingerichtet, oft unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt. Niemand bezweifelte die Notwendigkeit einer planvollen, sozialgerechten und wirtschaftlich vernünftigen Stadtentwicklung. Ende der 70er Jahre kamen die ökologischen Forderungen hinzu. Stadtentwicklung und Stadtplanung jedoch verloren nach der konservativ-liberalen Wende 1982 schrittweise an Bedeutung. Das Planungsrecht wurde liberalisiert, die planerischen Instrumente der Städte wurden beschnitten. Die überfällige Gewerbesteuerreform unterblieb.Die Stadtplanung wird den Wirtschaftsförderern unterstellt, sie wird damit zur Magd der wirtschaftlichen Entwicklung: Jeder Unternehmer, der zusätzliche Arbeitsplätze verspricht oder mit der Abwanderung vorhandener Arbeitsplätze droht, bekommt seinen Bebauungsplan und seine Baugenehmigung. Das Gebot des § 1 Abs 6 BauGB "Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen" wird missachtet: die Interessen der Wirtschaft regieren die Stadt. Hinweise auf das Baugesetzbuch werden achselzuckend beiseite gewischt.In dieser Situation vom Bodenrecht und seinen notwendigen Reformen zu reden, erscheint wirklichkeitsfremd. Don Quijote reitet gegen die Windmühlen. Ein Träumer, wer glaubt, den Gemeinden das Gesetz des planerischen Handelns wieder zurückgeben zu können. Ein Phantast, wer eine sozialgerechte Bodenbesteuerung fordert. Ein Narr, wer das Bodeneigentum in seiner heutigen Form in Frage stellt. Ich gebe gleichwohl die Hoffnung nicht auf, dass es eines Tages eine politische Mehrheit für ein soziales Bodenrecht gibt. Was könnte also heute, und was müsste später bei anderen Mehrheiten geändert werden? […](Im Originaltext von 1996 benenne ich hier konkrete Fehlentwicklungen in der Anwendung und den Reformbedarf des Planungs- und Steuerrechts.) […] Ein soziales BodeneigentumsrechtIn Artikel 14 Grundgesetz heißt es "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". Manche glauben, das sei ein Zitat aus der Verfassung der ehemaligen DDR. Bis jetzt ist diese Forderung des Grundgesetzes im Bodenrecht nicht erfüllt.Eine Umwandlung des Bodeneigentums in ein Obereigentum der Gemeinde und ein Nutzungseigentum der Bürger wäre wünschenswert. Doch für eine derart radikale Umgestaltung findet sich heute keine Mehrheit, nicht einmal in der SPD, die bei ihrem Bodenrechtsparteitag in Hannover 1973 ein Modell in dieser Richtung forderte.Es geht also um die kleinen Schritte, die eine qualitative Veränderung des Eigentumsrechts am Boden bewirken können. Da wäre zuerst das Erbbaurecht, von den Gemeinden wie vom Gesetzgeber jahrzehntelang vernachlässigt. Dabei hat sich das Erbbaurecht seit 1919 in vielen Städten als eine soziale, gerechte und spekulationsfeindliche Eigentumsform bewährt. Was hindert den Gesetzgeber daran, das Erbbaurecht umzugestalten und anwendungsfreundlicher zu machen, zum Beispiel die Beleihungsmöglichkeiten des Erbbaurechts zu verbessern? Warum binden nicht wenigstens die SPD-regierten Länder die Subventionen für den sozialen Mietwohnungsbau an die Auflage der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht und unterbinden damit die Spekulation mit diesen Wohnungen, wenn später die Mietpreis- und Belegungsbindungen auslaufen?In anderen europäischen Ländern ist das Erbbaurecht häufiger anzutreffen als bei uns. Es ist erstaunlich, dass diese in Deutschland von den Kirchen, vom adligen Großgrundbesitz und von einigen Städten früher bevorzugte Eigentumsform sich nicht weiter durchsetzen konnte. Selbst die SPD, die immer wieder das Erbbaurecht als die vernünftigste Eigentumsform herausgestellt hat, hält sich in ihrer Praxis nicht an die eigenen Programme. Sogar das neue Parteihaus in Berlin wurde nicht im Erbbaurecht, sondern auf einem vom Berliner Senat teuer gekauften Grundstück gebaut.Bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 gab es die Möglichkeit, einen Teil der Eigentumsprobleme mit dem Erbbaurecht zu lösen. Es wäre denkbar gewesen, den Alteigentümern das Obereigentum zurückzugeben und sie zu verpflichten, den heutigen Benutzern ein auf 50 Jahre befristetes Erbbaurecht einzuräumen. Das hätte viele Konflikte und viel menschliches Leid vermieden. Doch die CDU/CSU/FDP-Koalition war dazu nicht bereit.Neben einer Reform des Erbbaurechts könnte der Gesetzgeber auch den gemeinschaftlichen, nichtspekulativen Grundbesitz gesetzlich stärken, zum Beispiel die Baugenossenschaften. Das gemeinsame Wohneigentum in einer Genossenschaft gibt Wohnungssicherheit. Die Genossenschaftssiedlungen aus den ersten Jahrzehnten unseres Jahrhunderts zeigen heute noch eine soziale und ästhetische Qualität, die vielen Neubausiedlungen nach dem Zweiten Weltkrieg abgeht. Man kennt sich, man weiß voneinander, man hilft einander. Die Gärten sind gepflegt, die Häuser gut erhalten. Vandalismus ist ein Fremdwort. Die Siedlervereine feiern ihre Sommerfeste, das Vereinsleben blüht, bei Wahlen ist die Wahlbeteiligung hoch. In vielen deutschen Städten sind die Genossenschaftssiedlungen soziale Oasen. Allerdings scheint die Baugenossenschaftsbewegung zu stagnieren. Der Entzug der steuerlichen Gemeinnützigkeit hat offensichtlich ihren sozialen Elan gebrochen, auch hier verdrängt die Ökonomie den Gemeinsinn.Die Konservativen klagen über das Fehlen von Gemeinsinn, doch sie tun nichts dafür, die Institutionen zu stärken, die Gemeinsinn schaffen, zum Beispiel die Genossenschaften. In Deutschland fehlt es zur Zeit nicht nur in der Wissenschaft und in der Wirtschaft an Innovationskraft, es fehlt auch an sozialer und kultureller Kreativität. Es ist Zeit für eine neue Reformpolitik. BilanzDie Reform des Bodenrechts ist unter anderem auch ein Prüfstein für die Leistungsfähigkeit unserer parlamentarischen Demokratie. Welches Maß an ökologischen und sozialen Schäden muß sich aufsummieren, bevor die Öffentlichkeit ein Problem wahrnimmt? Muß es erst zu Krisen kommen, bevor wir handeln?Unter den Fachleuten ist die Notwendigkeit einer Reform des Bodenrechts unbestritten. Konrad Adenauer sagte 1920 als Oberbürgermeister der Stadt Köln: " Wir leiden nach meiner tiefsten Überzeugung in der Hauptsache in unserem Volke an der falschen Bodenpolitik der vergangenen Jahrzehnte".Für eine wirksame Reform des Bodenrechts gab es in Deutschland seit 1949 keine parlamentarische Mehrheit. Die FDP war die Lobbyistin der Großgrundbesitzer; die CDU/CSU redete am Sonntag über christliche Grundsätze und machte die Woche über Umverteilungspolitik von unten nach oben, und die SPD war ängstlich und unentschlossen.Für einen Bundestagsabgeordneten, der vor fast 25 Jahren auszog, das Bodenrecht zu reformieren, ist das eine betrübliche Bilanz. Aber es hat wenig Sinn, sich etwas vorzulügen.So warten wir auf bess're Zeiten. "Rettet unsere Städte jetzt", forderte der Städtetag Ende der 60er Jahre. Jetzt? Peter Conradi, geb. 1932, machte 1961 an der TH Stuttgart sein Architektur-Diplom und war anschließend u.a. Regierungsbaumeister in Baden-Würtemberg. Von 1972 bis 1998 war er für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und von 1999 bis 2004 Präsident der Bundesarchitektenkammer. Von 2007 bis 2012 Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur.
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Cord Meyer / 20.11.2012 / 20:11

Immobilienökonom, Berlin

Nein ...

Bodenreform, ein Begriff, der an die Kollektivierungsphase in der Landwirtschaft erinnert, als der Sozialismus noch im Aufbruch war. Junkernland in Bauernhand. Jetzt reden wir von Grundstücken in der Stadt, auf deren Nutzung im Sinne einer Sozialrendite Einfluss genommen werden soll. Teilhabe am Vergabeprozess, bestmögliche Nutzung im Sinne der gesamtstädtischen Entwicklung. Eine Stimme für diejenigen, deren Interessen meist unberücksichtigt bleiben und die als Akteure am Immobilienmarkt in der Regel nicht partizipieren. Die Allmende der mittelalterlichen Gesellschaft in neuer Gestalt, als urban gardening, als Projekte, jenseits des uniformen Mainstreams der Investorenbauten. Eine Chance für neue Ideen. Die Verpflichtung des Eigentums auf das Gemeinwohl begleitet den Diskurs seit vordemokratischen Zeiten. Der Kündigungsschutz geht auf den rechtlichen Schutz von Kriegswitwen im ersten Weltkrieg zurück. Das Miethöhegesetz ist die Antwort auf den Kündigungsschutz, denn er wäre nicht wirksam, wenn es keine Begrenzung des Mietanstiegs gäbe. Die wohnungspolitischen Ziele des Staates wurden mittels sogenannter Belegrechte umgesetzt. Der Staat gewährt dem Eigentümer Darlehen und Baukostenzuschüsse und dieser verpflichtet sich im Gegenzug bei der Belegung der Wohnungen soziale Kriterien einzuhalten ("Wohnungsberechtigungsscheine"). Begründungsmittel für die Mieterhöhung ist der sogenannte "Mietspiegel", ein merkwürdiges Vehikel, das nichts anderes darstellt, als eine turnusmäßige Beobachtung des Marktes. Er steht damit in einer Reihe mit dem im Baugesetzbuch verankerten Instrument der "Kaufpreissammlung", welche zu den "Bodenrichtwerten" führt, die mehr oder weniger aussagekräftig den Markt spiegeln, mit dem Nachteil, dass dort, wo wenig Transaktionen stattfinden, eher ein verzerrtes Bild entsteht. Was heißt "Bodenreform" in der aktuellen Debatte? Der Staat ist eine Art gewählter Treuhänder für die Bürger. Wenn er mit städtischen Grundstücken handelt, tut er das als Repräsentant des Eigentümers, nämlich der Bürger. Und die haben zumindest ein Interesse daran, dass er transparent verfährt, also nach juristisch einwandfreien und widerspruchsfreien Prinzipien. Sonst würde sofort eine Klage der unterlegenen Parteien beim Auswahl- und Vergabeverfahren folgen. Eine "Bodenreform" wäre unter demokratischen Vorzeichen wohl keine Enteignung sondern allenfalls eine rechtliche Einschränkung, soweit im Rahmen des Grundgesetzes überhaupt zulässig. Wenn bestimmte gesellschaftliche Gruppen - Kreative, Baugruppen oder Alten-WG´s - privilegiert werden sollen, ist das über die Instrumente der Bauleitplanung oder über Belegrechte möglich. Einen Zustand wie z.B in Amsterdam, mit einer hohen Staatsquote am Eigentum, lässt sich in einer Stadt wie Berlin eben nicht verwirklichen, wenn nicht einmal Geld für Schlaglöcher oder die Pflege öffentlichen Grüns da ist. Und so bleibt es dabei, dass die privaten Eigentümer naturgemäß privaten Interessen folgen. Und wenn man dem privaten Bauherren das Leben allzu schwer macht, wird er seine Investitionsentscheidung anderswo treffen. Die Diskussion wird eher evolutionär als revolutionär zu führen sein. Die Betrachtung von Bewertungsverfahren führt- wie bei den Bodenrichtwerten- auf den falschen Weg, weil sich am Markt Verkehrswerte realisieren, ob nach DCF (discounted cash flow), Residualwert, Ertragswert oder was auch immer gerechnet. Es gibt wirksame Instrumente der Steuerung sozialpolitischer und gesamtstädtischer Ziele bei der Erbbaurechtsvergabe, bei Belegrechten und planungsrechtlichen Einflussmöglichkeiten. Doch auch bei der Vergabe von Erbbaurechten muss das staatliche Handeln transparent sein und der Investor letztlich einen Anreiz haben, ein Vorhaben zu realisieren. Die Investition muss in der Regel ökonomisch tragfähig sein. Die Sozialrendite im gesamtstädtischen Sinn wird erst über lange Zeiträume realisiert. Das langfristige Denken kollidiert mit Haushaltszwängen. Es kann nicht darum gehen, zwischen gesellschaftlichen Gruppen in der Weise zu vermitteln, dass die eine Gruppe als Gewinner aus einem Verfahren hervorgeht zu Lasten derjenigen Gruppe, die sich vielleicht nicht vorteilhaft präsentiert, sondern es kann immer nur um einen ordnungspolitischen Rahmen gehen, der demokratisch legitimiert ist. Die Entwicklung des sozialen Mietrechts zeigt, dass dieser Weg möglich ist. Cord Meyer ist Kaufmann und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und hat Immobilienökonomie (european business school) studiert. Er war im Sanierungsbüro Chamissokiez bei der GEWOBAG tätig und ist Leiter der Immobilien Region Ost bei der Dt. Bahn.
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Frauke Burgdorff / 20.11.2012 / 8:19

Raumplanerin, Vorstand Montag Stiftung Urbane Räume gAG, Bonn

Ja ...

Denn Grundsätzlich stehen wir beim Boden vor dem Dilemma, dass ein nicht vermehrbares Gut, das von der Gemeinschaft alternativlos benötigt wird, privatwirtschaftlich gehandelt wird wie Bananen oder Edelmetalle.Eine Lösung für dieses Problem ist allerdings nicht absehbar. Bis dahin geht es also (auch) um einen anderen Umgang mit dem Boden seitens der Kommunen und des Staates. Aktive Bodenbevorratung und Vergabe über Erbpacht sind traditionelle Strategien, die heute (wieder) Anwendung finden. Sie lösen zwar nicht das grundsätzliche Problem, bringen die Gemeinschaft aber in die Position des Mitspielers und reduzieren die Geschwindigkeit der Märkte.Dass hier zivilgesellschaftliche Initiativen (u.a. Stiftung Trias) mit einzelnen Projekten eine Vorreiterfunktion übernehmen ist wichtig. Es wäre aber wünschenswert und großartig, wenn die ehemals gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen und die Städte selber aktiver in diesen Bereich investieren und sich so Steuerungsoptionen zurückholen.Außerdem wird seit Jahrzehnten, unter anderem auch vom Deutschen Städtetag, eine Grundsteurereform vorgeschlagen (vgl. Gemeindefinanzbericht 2012, S. 15), um die Wertgewinne durch kommunale Planungsleistungen unmittelbarer nutzbar zu machen und brach liegende Flächen und Spekulationsobjekte gezielt zu aktivieren.Es gibt also bereits gute Konzepte und eine gute Praxis, nur gibt es wenig politischen Willen, hier einen großen Schritt weiter zu gehen. Frauke Burgdorff, geb. 1970, ist seit 2006 Vorstand der Montag Stiftung Urbane Räume gAG. Nach dem Studium der Raumplanung in Kaiserslautern und Dortmund war sie Mitarbeiterin bei der Studiegroep Omgeving in Antwerpen und von 1997 bis 2000 wissenschaftliche Angestellte beim Sekretariat für Zukunftsforschung in Gelsenkirchen. Anschließend war sie bei der Kulturpolitischen Gesellschaft, der EuRegionale 2008 in Aachen und leitete 2002 bis 2005 das Europäische Haus der Stadtkultur in Gelsenkirchen.
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Andreas Krüger / 19.11.2012 / 20:09

Stadtplaner, Geschäftsführer Modulor Projekt GmbH, Berlin

Nein ...

Die Ausgangslage ist klar: In attraktiven Städten wird der Platz knapp. Gleichzeitig steigt die Anziehungskraft des Stadtlebens weiterhin. Zudem sorgt die Finanzsituation in Europa für Anleger, die Ihr Geld in Immobilien investieren wollen. So weit, so gut und naheliegend, nach einem regulierten Zugang zum ‚Allgemeingut Boden’ (sic!?) zu fragen.Eine ‚Bodenreform’ geht mir jedoch als formales Konstrukt zu weit. Einerseits, wegen des dirigistischen Impetus’, andererseits weil dies das Engagement der derzeit in dieser Thematik auftretenden Akteure aus Zivilgesellschaft, Bürgerschaft, Initiativen und Interessenvertretungen missachtet.Sie entwickeln derzeit eine beachtliche Kraft und Dynamik; und dies teils auch in bisher ungewöhnlichen Konstellationen. Sie sorgen dafür, dass der Umgang mit ‚Boden’ und den Liegenschaften in öffentlicher Hand in Bewegung gerät. Zu nennen sind exemplarisch Raumaktivisten, die sich selbst ermächtigt haben, freie bzw. in einem Vergabeprozess stehende Räume in einen dialogischen Prozess einzubetten. In diesem Prozess suchen sie die Öffentlichkeit und alle tatsächlichen ‚stakeholder’ einzubinden, und das mit größtmöglicher Transparenz und authentischer Kraft. Erstaunlich ist dabei: Viele von ihnen erheben den Anspruch auf Boden und Raum gar nicht zur eigenen Nutzung.Es entstehen neue Formen von Beteiligung, Einbindung, Stichwortgeberschaft und Legitimation. Beispielhaft seien in Berlin genannt: Moritzplatz, Holmarkt eG, Ex-Blumengroßmarkt und das neue Gremium des ‚Runden Tisches für Liegenschaftspolitik’ in Berlin, welches seit November beratend Politik und Verwaltung zur Seite steht.Wir sollten diese zarten Pflänzchen erkennen, ernst nehmen, den Machern etwas zutrauen und Ihnen Raum geben, Wirkung zu entfalten, bevor wir den Schritt einer formalen ‚Bodenreform’ gehen.Andreas Krüger, geb. 1965, studierte Stadtplanung, Wirtschaft und Kommunikation in Berkeley, Göttingen und Berlin. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Modulor Projekt GmbH. Er initiierte und entwickelte zusammen mit Partnern den Berlin-Kreuzberger Moritzplatz. Zur Zeit ist er in zahlreichen Initiativen und Projekten der Stadtentwicklung für kultur-kreativwirtschaftliche wie auch sozio-ökonomische Zielsetzungen europaweit tätig.
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Nikolai von Rosen / 18.11.2012 / 20:36

Künstler und Kurator, teameleven, Berlin

Ja ...

Wir brauchen ein Umdenken, wie wir mit dem Boden umgehen. Das Themenfeld ist aufgrund seiner Komplexität nicht leicht im politischen Rahmen darzustellen. Die Dynamik der Situation erfordert aber, dass man ihr entschieden und mit vielfältigen Ansätzen begegnet.Für teameleven war es von Anbeginn ein zentraler Punkt, ein Moratorium für die bisher gängige Art der Grundstücksverkäufe der Stadt Berlin zu fordern. Liegenschaftsverkäufe können und dürfen nicht primär Finanzpolitik sein. Das ist ein unwiederbringliches Missverständnis.Es ist eine nicht genug zu würdigende Leistung der Initiative Stadt-Neudenken, dass sie gezielt an der Überwindung dieser Situation arbeitet. Hierfür hat die Initiative der Stadt Berlin einen Runden Tisch eingerichtet (mehr noch: sie hat ihn ihr geschenkt, da es bisher rein ehrenamtliches Engagement war). Und sie hat eine modellhafte Vergabe für die Grundstücke rund um den Blumengroßmarkt in Berlin-Kreuzberg initiiert. Die Stadt braucht mehr Präzedenzfälle dieser Art, mehr Modelle, letztlich einen möglichst ausdifferenzierten Methodenkoffer.In dem Zusammenhang wird aktuell der Begriff einer "Stadtrendite" diskutiert. Leider hat er noch den ökonomischen Aspekt im Namen. Es geht darum zu ermitteln, wie Grundstücke nachvollziehbar verkauft werden können, wenn nicht nach Höchstpreisgebot. Dafür braucht es Kriterien und Verfahren. Für Berlin erscheint mir neben dem Vergabeverfahren für den Blumengroßmarkt die Evaluierung der Pioniere am Tempelhofer Feld ein vielversprechender Ansatz. Dort hat man einen Kriterienkatalog erstellt, der die Fragen der urbanen Integrität umfassend abdeckt. Dieser Katalog ließe sich über das Maß von Pioniernutzungen hinaus weiterentwickeln. Es geht um Verbindlichkeiten, Mischung, Bildung, Tragfähigkeit, Innovation. Dann wird aus dem Begriff der "Stadtrendite" so etwas wie die Aufforderung, Stadt zu realisieren. Man kauft oder besser noch erhält die Erbpacht für ein Grundstück und bekommt das Recht, sein Konzept von Stadt zu realisieren.Betrachtet man das weitere Themenfeld, so fällt auf, dass auch grundsätzlichere Konzepte wieder Beachtung finden. Die Idee der Allmende erfährt eine Renaissance, genau so interessiert man sich wieder für Freigeld-Theorien. Silvio Gesell oder Hans Bernoulli werden erforscht. Gesell hatte die Idee, dass Geld wie andere Waren sein sollte, also einem Wertverfall durch Lagerung unterliegt. Geld hätte keinen neutralen Zustand mehr. Damit dann nicht ersatzweise in Boden investiert und damit spekuliert wird, sollte dieser kommunalisiert werden. Auch Hans Bernoulli hat sich zu Lebzeiten genau dafür eingesetzt, nämlich den Boden nicht der Spekulation zu überlassen.Nikolai von Rosen, geb. 1967, hat Geschichte, Kunstgeschichte und Philosophie studiert und ist Künstler. Als Kurator ist er in der Berliner Architektengruppe teameleven und als Redaktionsmitglied für die DIY-IBA Berlin tätig. Er lehrt als Dozent für Architektur und Kunst an der ETH Zürich.
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Leonie Baumann / 18.11.2012 / 20:14

Rektorin, weißensee kunsthochschule berlin

Ja ...

Wenn nicht jetzt politische Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden, führen die gegenwärtigen Entwicklungen in Deutschland – immer höhere Arbeitslosenzahlen, sich verschlechternde Einkommensverhältnisse, steigende Mieten und Lebenshaltungskosten – zu Verdrängung und Ausgrenzung und letztendlich zu sozialen Konflikten, wie wir sie aus anderen Großstädten wie Paris kennen.Die neoliberale Wirtschaftspolitik, die in den 1990er Jahren den Ausverkauf aller landes- und stadteigenen Unternehmen in der Energie-, Wasser- und Verkehrswirtschaft propagierten und auch realisierten, hat eindrücklich gezeigt, dass die Betriebe kaputt gespart wurden bei gleichzeitiger Verteuerung der Versorgungsleistungen. Die Überschüsse wurden privatisiert, statt sie wieder in den öffentlichen Haushalt zurückfließen zu lassen. Nicht wenige Städte – auch Berlin – wachen gerade auf und versuchen, die Verträge aufzukündigen und zurückzukaufen, was einst den öffentlichen Haushalten gehörte. Wie schwierig das ist, da sich die privaten Versorger nicht gerne von ihren gewinnbringenden Quellen trennen, zeigen viele Verhandlungen.In dieser Zeit des Aufwachens und Umdenkens weiterhin den Grund- und Boden der Bürgerinnen und Bürger zu verkaufen, ist geradezu fahrlässig. Die einmalig zu tätigenden Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum nachhaltigen Verlust an Gestaltungsfreiheit und Steuerungsmöglichkeiten. Eine Gesellschaft und jede Stadt muss auch für zukünftige Generationen Freiräume vorhalten, damit es für sich verändernde Bedürfnisse und Maßstäbe auch Realisierungsmöglichkeiten geben wird. Zukunfts-Ideen wie die Local Community Areas der japanischen Architekten Riken Yamamoto & Field Shop, die Wohnen und Arbeiten in modulartiger, flexibler Weise denken, damit sich der Raumbedarf den wechselnden objektiven (finanzielle, familiäre, gewerbliche und soziale) Bedingungen anpassen lässt, würden viele Probleme beantworten. Der Sehnsuchtsort, zu dem die „Prinzessinnen-Gärten“ in Berlin-Kreuzberg in wenigen Jahren geworden ist, zeigt z.B. eindrücklich, wie notwendig wir nicht-kommerzielle Begegnungsorte in Zukunft für städtisches Zusammenleben benötigen, die Alternativen zu pflegebedürftige Parkanlagen mit restriktiven Benutzungsordungen sind. Begegnungen ermöglichen, Kommunikationsräume eröffnen, Wohnen für alle Bürgerinnen und Bürger einräumen in allen Bereichen der Stadt wird ohne die Verfügungsgewalt über Boden nicht gehen.Leonie Baumann ist Autorin, Kuratorin, Kunstvermittlerin und Rektorin der Kunsthochschule Berlin Weißensee. Zuvor war sie Geschäftsführerin der Neuen Gesellschaft für Bildende Kunst Berlin (NGBK), 1997- 2009 Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) und seit 2008 Beiratsmitglied des Projektfonds Kulturelle Bildung. Sie ist u.a. Mitgründerin der Initiative Stadt Neudenken.
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Peter Conradi / 26.11.2012 / 14:51

Architekt und Politiker, Stuttgart

Ja ...

AUSZÜGE EINES TEXTES VON 1996 (!):

Eine neue Bodenrechtsdiskussion ?

Anlässe für eine neue Bodenrechtsdiskussion gäbe es genug, zum Beispiel die 1997 anstehende Novellierung des Baugesetzbuchs und die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995 zur Vermögen- und Erbschaftsteuer. Vor allem aber legt die Entwicklung in vielen Städten - nicht nur in Ostdeutschland - eine kritische Überprüfung des bodenrechtlichen Instrumentariums nahe: Der Bau neuer Einkaufszentren auf der grünen Wiese und der Niedergang des innerstädtischen Einzelhandels. Die soziale Segregation, das heisst die Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsgruppen in vielen Städten. Die Fehlinvestitionen im Bauboom nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und die leerstehenden Büros und Läden in fast allen deutschen Großstädten. Die wachsenden Probleme des Autoverkehrs - Dauerstau, anhaltende Lärm- und Abgasbelastung. Nicht zuletzt die Finanznot der Gemeinden. Das alles müßte eine neue Diskussion des Bodenrechts rechtfertigen.

Ökonomie frisst Demokratie

Ich habe jedoch Zweifel, ob es zu einer breiten öffentlichen Diskussion des Bodenrechts kommt. Die politische Diskussion wird zur Zeit von anderen Themen bestimmt.

Überall in Europa nimmt die Arbeitslosigkeit zu. Die Steuer-einnahmen der Staaten sinken, die Soziallasten steigen. Die Staatsverschuldung wächst in allen europäischen Staaten. Die weltweit agierenden Unternehmen entziehen sich der Besteuerung und verlagern ihre Gewinne in die Staaten, in denen sie am geringsten besteuert werden. Die öffentlichen Finanzmittel für eine aktive Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, für die Förderung von Forschung und Entwicklung, für die Eingliederung von Randgruppen, für den Ausbau der Infrastruktur fehlen.

Diese Entwicklung führt zu einer Verengung der politischen Diskussion. Es wird nicht mehr darüber geredet, wie wir zusammen leben wollen, wie wir in unserem Gemeinwesen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ermöglichen können, was uns soziale Gerechtigkeit bedeutet, wieviel Kultur uns wert ist. Es wird nur noch über angebliche Standortnachteile und über das Sparen gesprochen; in Wirklichkeit findet eine verhängnisvolle ökonomische und soziale Umverteilung von unten nach oben statt.

Kein vernünftiger Mensch bestreitet, dass der Staat sparen muss, doch darüber, wie gespart werden muss, wird zu wenig gestritten. Die Optionen einer gerechteren Steuerpolitik, beispielsweise einer Besteuerung der großen Vermögen, und die Umverteilung der Lasten von unten nach oben werden nicht ernsthaft diskutiert, weil angeblich die "Leistungsträger mit den hohen Einkommen" das Land verlassen, würde man ihnen ihren gerechten Anteil an den öffentlichen Lasten abverlangen. Eine abenteuerliche Argumentation: der Verzicht auf eine wirksame Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung - geschätzte staatliche Mehreinnahmen 100 Mrd DM im Jahr - und auf eine Besteuerung der privaten Großvermögen soll neue Arbeitsplätze schaffen. Das Gegenteil ist richtig: Wird der Staat fiskalisch weiter ausgehungert, dann wird er unfähig zu einer arbeitsplatzorientierten Wirtschaftspolitik, zur Förderung neuer Technologien, zur Modernisierung der öffentlichen Institutionen, zu Stärkung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland zu einem Lastenausgleich in der Lage; die Menschen, die als Folge des Krieges ihr Vermögen verloren hatten, bekamen einen Ausgleich von denen, die ihr Vermögen behalten hatten. Das war vernünftig und gerecht, und es trug zum sozialen Frieden bei. Zu einem "Lastenausgleich Deutsche Einheit", bei dem die grossen Vermögen dazu beitragen, die Staatsverschuldung zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu stärken, ist die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit moralisch und politisch nicht fähig.

Die Ökonomie frißt die Demokratie - auch in der Stadtplanung. In den 70er Jahren war die Stadtentwicklung zentrales Thema städtischer Politik. In allen Städten wurden Stellen für Stadtentwicklung eingerichtet, oft unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt. Niemand bezweifelte die Notwendigkeit einer planvollen, sozialgerechten und wirtschaftlich vernünftigen Stadtentwicklung. Ende der 70er Jahre kamen die ökologischen Forderungen hinzu. Stadtentwicklung und Stadtplanung jedoch verloren nach der konservativ-liberalen Wende 1982 schrittweise an Bedeutung. Das Planungsrecht wurde liberalisiert, die planerischen Instrumente der Städte wurden beschnitten. Die überfällige Gewerbesteuerreform unterblieb.

Die Stadtplanung wird den Wirtschaftsförderern unterstellt, sie wird damit zur Magd der wirtschaftlichen Entwicklung: Jeder Unternehmer, der zusätzliche Arbeitsplätze verspricht oder mit der Abwanderung vorhandener Arbeitsplätze droht, bekommt seinen Bebauungsplan und seine Baugenehmigung. Das Gebot des § 1 Abs 6 BauGB "Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen" wird missachtet: die Interessen der Wirtschaft regieren die Stadt. Hinweise auf das Baugesetzbuch werden achselzuckend beiseite gewischt.

In dieser Situation vom Bodenrecht und seinen notwendigen Reformen zu reden, erscheint wirklichkeitsfremd. Don Quijote reitet gegen die Windmühlen. Ein Träumer, wer glaubt, den Gemeinden das Gesetz des planerischen Handelns wieder zurückgeben zu können. Ein Phantast, wer eine sozialgerechte Bodenbesteuerung fordert. Ein Narr, wer das Bodeneigentum in seiner heutigen Form in Frage stellt. Ich gebe gleichwohl die Hoffnung nicht auf, dass es eines Tages eine politische Mehrheit für ein soziales Bodenrecht gibt. Was könnte also heute, und was müsste später bei anderen Mehrheiten geändert werden?

[…]

(Im Originaltext von 1996 benenne ich hier konkrete Fehlentwicklungen in der Anwendung und den Reformbedarf des Planungs- und Steuerrechts.)
[…]

Ein soziales Bodeneigentumsrecht

In Artikel 14 Grundgesetz heißt es "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". Manche glauben, das sei ein Zitat aus der Verfassung der ehemaligen DDR. Bis jetzt ist diese Forderung des Grundgesetzes im Bodenrecht nicht erfüllt.

Eine Umwandlung des Bodeneigentums in ein Obereigentum der Gemeinde und ein Nutzungseigentum der Bürger wäre wünschenswert. Doch für eine derart radikale Umgestaltung findet sich heute keine Mehrheit, nicht einmal in der SPD, die bei ihrem Bodenrechtsparteitag in Hannover 1973 ein Modell in dieser Richtung forderte.

Es geht also um die kleinen Schritte, die eine qualitative Veränderung des Eigentumsrechts am Boden bewirken können. Da wäre zuerst das Erbbaurecht, von den Gemeinden wie vom Gesetzgeber jahrzehntelang vernachlässigt. Dabei hat sich das Erbbaurecht seit 1919 in vielen Städten als eine soziale, gerechte und spekulationsfeindliche Eigentumsform bewährt. Was hindert den Gesetzgeber daran, das Erbbaurecht umzugestalten und anwendungsfreundlicher zu machen, zum Beispiel die Beleihungsmöglichkeiten des Erbbaurechts zu verbessern? Warum binden nicht wenigstens die SPD-regierten Länder die Subventionen für den sozialen Mietwohnungsbau an die Auflage der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht und unterbinden damit die Spekulation mit diesen Wohnungen, wenn später die Mietpreis- und Belegungsbindungen auslaufen?

In anderen europäischen Ländern ist das Erbbaurecht häufiger anzutreffen als bei uns. Es ist erstaunlich, dass diese in Deutschland von den Kirchen, vom adligen Großgrundbesitz und von einigen Städten früher bevorzugte Eigentumsform sich nicht weiter durchsetzen konnte. Selbst die SPD, die immer wieder das Erbbaurecht als die vernünftigste Eigentumsform herausgestellt hat, hält sich in ihrer Praxis nicht an die eigenen Programme. Sogar das neue Parteihaus in Berlin wurde nicht im Erbbaurecht, sondern auf einem vom Berliner Senat teuer gekauften Grundstück gebaut.

Bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 gab es die Möglichkeit, einen Teil der Eigentumsprobleme mit dem Erbbaurecht zu lösen. Es wäre denkbar gewesen, den Alteigentümern das Obereigentum zurückzugeben und sie zu verpflichten, den heutigen Benutzern ein auf 50 Jahre befristetes Erbbaurecht einzuräumen. Das hätte viele Konflikte und viel menschliches Leid vermieden. Doch die CDU/CSU/FDP-Koalition war dazu nicht bereit.

Neben einer Reform des Erbbaurechts könnte der Gesetzgeber auch den gemeinschaftlichen, nichtspekulativen Grundbesitz gesetzlich stärken, zum Beispiel die Baugenossenschaften. Das gemeinsame Wohneigentum in einer Genossenschaft gibt Wohnungssicherheit. Die Genossenschaftssiedlungen aus den ersten Jahrzehnten unseres Jahrhunderts zeigen heute noch eine soziale und ästhetische Qualität, die vielen Neubausiedlungen nach dem Zweiten Weltkrieg abgeht. Man kennt sich, man weiß voneinander, man hilft einander. Die Gärten sind gepflegt, die Häuser gut erhalten. Vandalismus ist ein Fremdwort. Die Siedlervereine feiern ihre Sommerfeste, das Vereinsleben blüht, bei Wahlen ist die Wahlbeteiligung hoch. In vielen deutschen Städten sind die Genossenschaftssiedlungen soziale Oasen. Allerdings scheint die Baugenossenschaftsbewegung zu stagnieren. Der Entzug der steuerlichen Gemeinnützigkeit hat offensichtlich ihren sozialen Elan gebrochen, auch hier verdrängt die Ökonomie den Gemeinsinn.

Die Konservativen klagen über das Fehlen von Gemeinsinn, doch sie tun nichts dafür, die Institutionen zu stärken, die Gemeinsinn schaffen, zum Beispiel die Genossenschaften. In Deutschland fehlt es zur Zeit nicht nur in der Wissenschaft und in der Wirtschaft an Innovationskraft, es fehlt auch an sozialer und kultureller Kreativität. Es ist Zeit für eine neue Reformpolitik.

Bilanz

Die Reform des Bodenrechts ist unter anderem auch ein Prüfstein für die Leistungsfähigkeit unserer parlamentarischen Demokratie. Welches Maß an ökologischen und sozialen Schäden muß sich aufsummieren, bevor die Öffentlichkeit ein Problem wahrnimmt? Muß es erst zu Krisen kommen, bevor wir handeln?

Unter den Fachleuten ist die Notwendigkeit einer Reform des Bodenrechts unbestritten. Konrad Adenauer sagte 1920 als Oberbürgermeister der Stadt Köln: " Wir leiden nach meiner tiefsten Überzeugung in der Hauptsache in unserem Volke an der falschen Bodenpolitik der vergangenen Jahrzehnte".

Für eine wirksame Reform des Bodenrechts gab es in Deutschland seit 1949 keine parlamentarische Mehrheit. Die FDP war die Lobbyistin der Großgrundbesitzer; die CDU/CSU redete am Sonntag über christliche Grundsätze und machte die Woche über Umverteilungspolitik von unten nach oben, und die SPD war ängstlich und unentschlossen.

Für einen Bundestagsabgeordneten, der vor fast 25 Jahren auszog, das Bodenrecht zu reformieren, ist das eine betrübliche Bilanz. Aber es hat wenig Sinn, sich etwas vorzulügen.

So warten wir auf bess're Zeiten. "Rettet unsere Städte jetzt", forderte der Städtetag Ende der 60er Jahre. Jetzt?



Peter Conradi, geb. 1932, machte 1961 an der TH Stuttgart sein Architektur-Diplom und war anschließend u.a. Regierungsbaumeister in Baden-Würtemberg. Von 1972 bis 1998 war er für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und von 1999 bis 2004 Präsident der Bundesarchitektenkammer. Von 2007 bis 2012 Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur.

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